Psychotherapeuten froh über GBA-Beschluss
BERLIN (eb). Die Deutsche PsychotherapeutenVereinigung begrüßt die Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses, die neuropsychologische Therapie in den ambulanten Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung aufzunehmen.
Veröffentlicht:Eine neuropsychologische Therapie war bislang nur im akutstationären und im Rahmen der stationären Reha möglich.
Betroffene Patienten können sich zukünftig von approbierten Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, die über eine entsprechende Weiterbildung verfügen, ambulant behandeln lassen.