Korruption

Regierung lehnt SPD-Antrag ab

Die SPD will Korruption im Gesundheitswesen stärker bekämpfen - scheitert aber mit Antrag im Bundestag.

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BERLIN. Der Bundestag hat einen SPD-Antrag zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen mit den Stimmen der Koalition abgelehnt.

Die Abgeordneten der Fraktionen der Linken und der Grünen enthielten sich der Stimme. Im Antrag forderte die SPD, Abrechnungsbetrug und Korruption stärker zu bekämpfen. Zuvor hatte bereits der Gesundheitsausschuss den Antrag mit den Stimmen der Koalition abgelehnt.

In der Debatte vor fast leeren Stuhlreihen - zuvor war vor vollem Haus über die finanziellen Hilfen für Griechenland gestritten worden - diskutierten Gesundheitspolitiker hauptsächlich über die richtige Deutung einer Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs vom Juni 2012. Der BGH kam damals zum Schluss, dass nach aktueller Gesetzeslage der Bestechlichkeits-Paragraf für Ärzte nicht gilt.

"Alarmglocken hätten schrillen müssen"

Die SPD-Abgeordneten sahen sich durch das BGH-Urteil bestärkt, "dass der Gesetzgeber handeln müsse" und der bereits vor Jahren ausgearbeitete Antrag nun umgesetzt werden müsse, so Edgar Funke (SPD). "Die Bekämpfung der Korruption ist überfällig", erklärte auch Elke Ferner (SPD).

Und die Vorsitzende des Gesundheitsausschusses, Carola Reimann (SPD), sagte: "Nach dem Urteil hätten die Alarmglocken schrillen müssen."

Unionspolitiker hielten dagegen: "Der BGH hat nur den Auftrag gegeben, die Rechtsgrundlagen zu prüfen", erklärte Erwin Lotter (FDP).

Andere Unions-Abgeordnete betonten, dass das bisherige Straf- und Standesrecht genügend Möglichkeiten lasse, Fehlverhalten zu ahnden. "Wo keine Lücke ist, werden wir auch nicht tätig", so Dietrich Monstadt (CDU). (bee)

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