Richter: Kasse muss intraokulare Linsen nicht zahlen

Veröffentlicht:

KASSEL (mwo). Auch bei einer hochgradigen Sehstörung übernimmt die Krankenkasse nicht die Kosten für intraokulare Kontaktlinsen (ICL). Das hat das Bundessozialgericht (BSG) mit einem kürzlich schriftlich veröffentlichten Urteil entschieden. Der Gemeinsame Bundesausschuss habe den Nutzen der Behandlung noch nicht bejaht.

Die heute 62-jährige Klägerin ist stark kurzsichtig, verbunden mit Astigmatismus und einer Kontaktlinsenunverträglichkeit. Das Landessozialgericht Celle hatte ihr 4714 Euro für innere Kontaktlinsen zugesprochen. Zwar habe der Bundesausschuss die Methode noch nicht bestätigt, im konkreten Fall gebe es jedoch keinerlei wirtschaftliche Alternative. Daher seien die Voraussetzungen der Ausnahme-Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts erfüllt.

Dafür hängte das Bundessozialgericht die Hürde nun deutlich höher: Das Bundesverfassungsgericht habe die Ausnahmen auf "lebensbedrohliche oder regelmäßig tödliche verlaufende Krankheiten" beschränkt. Die Kasseler Richter selbst hatten dies auf "wertungsgemäß damit vergleichbare" Dauerschäden erweitert. Auch eine hochgradige Sehschwäche sei aber mit einer bestehenden oder drohenden Erblindung oder gar einer lebensbedrohlichen Erkrankung nicht vergleichbar, heißt es nun in dem neuen Urteil.

Von einer "notstandsähnlichen Extremsituation" sei nicht auszugehen. Im konkreten Fall habe das Landessozialgericht zudem ohne ausreichende Klärung angenommen, die Frau könne keine Brille tragen.

Urteil des Bundessozialgerichts, Az: B 1 KR 15/08 R

Schlagworte:
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Mensch tippt auf Tastatur.

© Mikhail Tolstoy / stock.adobe.com

Liste veröffentlicht

Endlich: Zi zeigt, mit welchen PVS Praxen zufrieden sind

Der Hefepilz Candida auris in einer Petrischale

© Nicolas Armer / dpa / picture alliance

Krankmachender Pilz

Candida auris wird immer öfter nachgewiesen