Versorgungsstärkungsgesetz

SPD will flexiblere Aufkaufregelung für Praxen

Die umstrittene Aufkaufregel fürPraxen in überversorgten Gebieten findet Kritiker auch in der Koalition.

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BERLIN. Der Gesundheitsausschuss befragt am heutigen Mittwoch Experten zum Versorgungsstärkungsgesetz. Der Bedarf an Änderungen wird als hoch eingeschätzt.

Einem hochrangigen Vertreter der Unionsfraktion schwante vor kurzem, dass das Versorgungsstärkungsgesetz möglicherweise das Gesundheitsgesetz mit der bislang höchsten Zahl von Änderungsanträgen werden könnte.

Bei einem der Kernpunkte der von Ärzteseite vorgetragenen Kritik, dem umstrittenen Praxisaufkaufparagrafen, kommen Zweifel sogar aus der Koalition selbst.

Der Paragraf 103 des SGB V sieht vor, dass sich die Zulassungsausschüsse mit der Notwendigkeit einer Neubesetzung von Arztsitzen beschäftigen, wenn der Versorgungsgrad in der betreffenden Fachgruppe bei mehr als 110 Prozent liegt. Dieser Versorgungsgrad geht aus der Bedarfsplanung des Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) hervor.

Aus der Kann- soll eine Sollregelung werden

Derzeit können die Ausschüsse Anträge auf Nachbesetzung ablehnen. In diesen Fällen müssen die KVen die betreffenden Praxen aufkaufen, um den Besitzer zu entschädigen. Von dieser Möglichkeit wurde bislang praktisch nie Gebrauch gemacht. Mit dem VSG soll daher aus der Kann- eine Sollregelung werden.

Sabine Dittmar, für die SPD-Fraktion Berichterstatterin für das VSG, hält die Anbindung der Aufkaufregelung an einen fixen Versorgungsgrad für nicht ausreichend. Die Zulassungsausschüsse hätten eine Verantwortung für die Versorgung. Sie bräuchten einen geschärften Blick.

Der Gesetzgeber solle daher über die vorgesehene Regelung hinaus den GBA auffordern, die Bedarfsplanung zu schärfen und fachgruppenspezifischer auszurichten, sagte Dittmar der "Ärzte Zeitung".

Zusätzliche Informationen für die Ordnung der Versorgung verspricht sich Dittmar aus dem Auftrag an die KVen zu prüfen, ob eine Praxis ihren Versorgungsauftrag tatsächlich wahrnimmt. (af)

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