Sachsen ändert RLV-Bereinigung

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DRESDEN (tt). Die KV Sachsen hat die Regelungen zur Bereinigung des Regelleistungsvolumens von Hausärzten geändert, die an Selektivverträgen teilnehmen.

Bei der jüngsten Vertreterversammlung in Dresden wurde im neuen Honorarverteilungsmaßstab (HVM) die bisher gültige Regelung aufgehoben und ersetzt.

Dabei wurde festgeschrieben, dass ab kommendem Quartal die RLV von teilnehmenden Hausärzten nicht extra bereinigt werden, "da davon ausgegangen werden kann, dass die aktuell erbrachte Fallzahl entsprechend der über den Selektivvertrag behandelten Versicherten niedriger ausfällt", so Vorstandschef Klaus Heckemann bei der Vorstellung des später verabschiedeten HVM.

Eine andere Regelung gilt für Fachärzte. Hier wird aufgrund des von der Kasse geltend gemachten Bereinigungsbetrags ein Bereinigungsfallwert gebildet und je eingeschriebenen Versicherten vom RLV des teilnehmenden Arztes abgezogen.

Heckemann betonte, dass die Regelungen vorläufig sind. Vorrang hätten die Festlegungen der KBV, die noch an einer Richtlinie arbeitet.

Der sächsische Verband der Ersatzkassen forderte die KV auf, eine "Regelungslücke" zu schließen. "Es wurde keine Regelung getroffen, wie die Bereinigung umgesetzt wird, wenn Ärzte an Selektivverträgen teilnehmen, bei denen eine situative Einschreibung der Versicherten erforderlich ist."

Dazu Heckemann: "Derartige Selektivverträge existieren in Sachsen nicht und werden es hoffentlich auch nie."

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