Schmidt hält an Hausarztverträgen fest

BERLIN (ble/vdb). Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) hält ungeachtet wachsender Kritik am Vertragsmonopol des Deutschen Hausärzteverbands bei Hausarztverträgen nach Paragraf 73b SGB V fest.

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Frage und Antwort: Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt im Gespräch mit der "Ärzte Zeitung".

Frage und Antwort: Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt im Gespräch mit der "Ärzte Zeitung".

© Foto: Hinkelbein

"Der Paragraf 73b steht", sagte Schmidt im Interview mit der "Ärzte Zeitung". Sie halte nichts davon, "je nach Großwetterlage an Gesetzen zu rütteln", bekräftigte die Ministerin mit Blick auf Forderungen von Kassen und des Bundesversicherungsamts nach einer Revision der Regelung.

Bis morgen müssen alle Kassen Verträge über Hausarztmodelle abschließen. In KV-Bezirken, in denen eine ärztliche Gemeinschaft von mehr als der Hälfte aller Hausärzte mandatiert ist, ist sie erster Vertragspartner. Nach eigenen Angaben verfügt der Hausärzteverband hierzu bundesweit über die erforderlichen Mandate.

Scharfe Kritik übte Schmidt am Koalitionspartner: Dieser habe das Modell der Hausarztverträge schon zum Ende dieses Monats "kassieren" wollen.

Die Vergütungsreform 2009 hat sich nach Ansicht von Schmidt als richtige Entscheidung erwiesen. "Die Reform war notwendig, auch ihr Zeitpunkt", sagte die SPD-Politikerin. "Hätten wir sie nicht zum 1. Januar eingeführt, wären wieder zwei Jahre ungenutzt ins Land gegangen." Die Neuregelung der Honorare werde den Medizinern im Vergleich zu 2007 knapp vier Milliarden Euro zusätzlich einbringen. Viele Probleme bei der Einführung der Reform seien inzwischen erkannt und würden zum 1. Juli abgestellt, so Schmidt.

Eine Alternative zum KV-System sieht die Ministerin derzeit nicht. Dessen Abschaffung löse die Probleme nicht, vor denen die Versorgung stehe. Grundsätzlich könne sie sich aber eine eigenständige Hausarzt-KV vorstellen.

Lesen Sie dazu auch: Ulla Schmidt: "Zum ersten Mal führt höherer Behandlungsbedarf zu mehr Geld"

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