Schweiz führt Alternativmedizin auf Probe ein

BERN (HL). Anthroposophische Medizin, Homöopathie, Neuraltherapie, Phytotherapie und Traditionelle Chinesische Medizin werden ab 2012 in der Schweiz eine Leistung der obligatorischen Krankenversicherung.

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Alle komplementärmedizinischen Methoden müssen binnen sechs Jahren auf ihre Wirksamkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit evaluiert werden.

Diese Entscheidung hat Gesundheitsminister Didier Burkhalter in der vergangenen Woche getroffen. Grundlage dafür ist ein Volksentscheid der schweizerischen Bürger im Juni vergangenen Jahres, bei dem 67 Prozent für die bedingte Aufnahme komplementärmedizinischer Leistungen in die medizinische Grundsicherung gestimmt hatten.

Die Entscheidung hat weitreichende Folgen für das schweizerische Gesundheitswesen, vor allem auch für die Qualifizierung der Medizin-Berufe und für die Forschungsanstrengungen, die unternommen werden müssen.

So sollen komplementärmedizinische Inhalte in die Ausbildungsziele der Studiengänge für Humanmedizin, Zahnmedizin und Pharmazie integriert werden.

Die Zulassung von komplementärmedizinischen und traditionellen Arzneimitteln soll erleichtert werden. Die Forschung soll gefördert werden, indem die Komplementärmedizin Zugang zu Forschungsmitteln erhält.

An den Universitäten werden Lehrstühle für Komplementärmedizin geschaffen; realisieren müssen dies die Kantone.

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