Spitzenverband hält GBA-Reform für unnötig

BERLIN (af). In die Diskussion um eine Strukturreform des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) hat sich der GKV-Spitzenverband eingeschaltet. Eine Strukturreform sei unnötig, heißt es im Entwurf eines Positionspapiers, der der "Ärzte Zeitung" vorliegt. Entscheidungen sollen grundsätzlich auch in Zukunft im sektorenübergreifenden Plenum fallen. Die unparteiischen Mitglieder sollten weiterhin autonom von den Trägerorganisationen benannt werden.

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Der GBA: Geht es nach dem GKV-Spitzenverband, sollen auch künftig Entscheidungen grundsätzlich im sektorenübergreifenden Plenum fallen.

Der GBA: Geht es nach dem GKV-Spitzenverband, sollen auch künftig Entscheidungen grundsätzlich im sektorenübergreifenden Plenum fallen.

© dpa

Vor kurzem erst hatten sich die drei Organisationen der Leistungserbringer im GBA auf die Forderung verständigt, die Unparteiischen vom Bundestag berufen zu lassen und künftig wieder nach Sektoren getrennt zu beraten und zu beschließen . Der Aufwand, sich mit sektorfremden Themen auseinanderzusetzen, sei zu hoch.

Dieses Argument hält der GKV-Spitzenverband für vorgeschoben. Es wäre vielmehr wünschenswert, dass sich alle Leistungserbringer für die Versorgungsketten in unserem Gesundheitssystem insgesamt interessierten und es begrüßten, auch in Entscheidungen außerhalb ihres primären Tätigkeitsbereiches einbezogen zu sein. So heißt es in einer Analyse der GBA-Arbeit aus Kassensicht, die der "Ärzte Zeitung" ebenfalls vorliegt.

Konfliktreiche Verständigung

Das Kernproblem sei, dass eine Verständigung nicht nur zwischen Leistungserbringern und Kostenträgern, sondern auch zwischen den Repräsentanten der einzelnen Sektoren schwer und konfliktreich sein könne. Dieser Herausforderung wollten die Ärzte durch den Rückzug hinter die Sektorengrenzen entgehen.

Von sicherem Terrain aus ließen sich die Klagen der niedergelassenen Ärzte über die Krankenhäuser und die der Kliniken über die Hausärzte bequem fortführen, stellen die Autoren fest.

Um die Konfliktlinien zu überwinden, fordert der Verband vom Gesetzgeber Rechtssicherheit für die Nutzung von Routinedaten in der sektorenübergreifenden Qualitätssicherung, einen Ordnungsrahmen für die spezialärztliche Versorgung und die Änderung des Erlaubnisprinzips für Innovationen in Krankenhäusern.

Der Verband stellt zudem die Gültigkeit der Arzneimittelrichtlinie im Krankenhaus in Frage. Bei zunehmender Öffnung der Kliniken gebe es keinen Weg zurück zur sektoralen Perspektive.

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