Berlin und Brandenburg

Start für klinisches Krebsregister

Achtung, Meldepflicht! .Jetzt geht's los mit dem gemeinsamen klinischen Krebsregister von Berlin und Brandenburg.

Veröffentlicht:

BERLIN. Ärzte in Berlin, die neue bösartige Tumoren bei ihren Patienten feststellen, müssen diese Neuerkrankungen ab sofort an das gemeinsame klinische Krebsregister der Länder Berlin und Brandenburg (KKR) melden. Diese Regelung gilt, seit zum 1. Juli der Staatsvertrag zwischen den beiden Ländern über das KKR in Kraft getreten ist.

Weitgehend abgeschafft ist dagegen die Meldepflicht an das gemeinsame Register der Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und der Freistaaten Sachsen und Thüringen (GKR), wie die Berliner Senatsgesundheitsverwaltung mitteilte.

Das KKR soll fünf dezentrale Registerstellen in Brandenburg und eine dezentrale Registerstelle in Berlin haben. Die Berliner Registerstelle soll voraussichtlich im August ihre Arbeit aufnehmen. Berliner Fälle können aber laut Senatsgesundheitsverwaltung bereits angenommen werden. Von Berliner Patienten sollen nur Neuerkrankungen gemeldet werden, die nach dem 1. Juli diagnostiziert wurden, damit vollständige Verläufe erfasst werden können.

Das klinische Krebsregister liefere nicht nur wichtige Daten zur Verbesserung der individuellen Krebsbehandlung, sondern auch Aussagen zur Versorgungsqualität und zu den Erfolgen verschiedener Behandlungsmethoden sowie Daten für die Krankenhausplanung und die Versorgungsforschung, so der Berliner Gesundheitssenator Mario Czaja (CDU).

"Der Nutzen hängt aber entscheidend von der Datenqualität ab." Nötig ist nach Czajas Angaben eine Meldequote von über 90 Prozent. Er appellierte daher an die Ärzte in Berlin, die Meldungen nach den Vorgaben des Staatsvertrages vorzunehmen.

Das länderübergreifende klinische Krebsregister wird von einer eigens dafür eingerichteten gemeinnützigen GmbH der Brandenburger Ärztekammer betrieben. Die Fachaufsicht übt das Brandenburger Gesundheitsministerium im Einvernehmen mit der Berliner Senatsgesundheitsverwaltung aus. (ami)

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