Strafe bei Wartezeiten: SPD baut Drohkulissen für Vertragsärzte

Wartezeit für einen Termin beim Facharzt maximal fünf Tage, sonst drohen Geldbuße oder sogar der Entzug der Zulassung. So hat es nun die SPD vorgeschlagen. Mehr Qualität durch Repression?

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SPD-Motto im Bundestagswahlkampf: "Unser Land kann mehr." Ob damit auch der neueste Vorstoß gemeint war?

SPD-Motto im Bundestagswahlkampf: "Unser Land kann mehr." Ob damit auch der neueste Vorstoß gemeint war?

© dpa

BERLIN (HL). Die SPD Bundestagsfraktion hat einen Entwurf für ein Qualitätsverbesserungsgesetz in der medizinischen Versorgung von Kassenpatienten erarbeitet.

Das aus nur wenigen Punkten bestehende Konzept besteht im wesentlichen aus weiteren bürokratischen Vorgaben für Vertragsärzte und Krankenkassen, verbunden mit empfindlichen Sanktionen.

Dem Problem - angeblicher - Wartezeiten bei Ärzten will die Arbeitsgruppe Gesundheit dadurch beikommen, indem sie eine gesetzlich maximal zulässige Wartezeit auf einen Arzttermin von fünf Tagen ins Gesetz schreiben will.

Die Krankenkassen werden verpflichtet, ihre Versicherten bei der Terminvermittlung zu unterstützen. Im Bundesmantelvertrag sollen Bedingungen definiert werden, mit denen Patienten der angemessene Zugang zur Versorgung garantiert werden kann.

Die SPD-Gesundheitspolitiker halten vor allem Sanktionen gegen Ärzte für geeignet, eine solche Garantie durchzusetzen: "Je nach Schwere der Pflichtverletzung eine Verwarnung, einen Verweis, eine Geldbuße bis zur Höhe von 25.000 Euro und den Entzug der Zulassung bis zu einer Dauer von zwei Jahren".

Um die angebliche Diskriminierung von Kassenpatienten im Vergleich zu Privatpatienten zu verhindern, wollen die SPD-Gesundheitspolitiker eine Privilegierung von Kassenpatienten.

So soll in Paragraf 76 SGB V eine Bestimmung aufgenommen werden, wonach der Vertragsarzt zur "bevorzugten Behandlung" der Versicherten der GKV verpflichtet wird. Das soll eine rasche Terminvergabe bewirken.

Damit künftig Differenzierungsanreize für Ärzte grundsätzlich beseitigt werden, fordert die SPD ein Gesetz zur Angleichung der verschiedenen Vergütungssysteme in der ambulanten Versorgung.

Danach sollen EBM und GOÄ bis zum 1. Juli 2012 angeglichen werden. Bis Ende 2011 soll das Institut des Bewertungsausschusses Vorarbeiten dazu leisten.

In die Pflicht genommen werden auch die Kassen. Zur Bearbeitung von Anträgen auf Vorsorge und Reha werden maximal drei Wochen eingeräumt. Hört der Versicherte nichts von seiner Kasse, darf er dies als Zustimmung interpretieren.

Zweibettzimmer in Kliniken sollen Standard sein. Hygienedaten müssen publik gemacht werden. Frühgeborene mit einem Geburtsgewicht von unter 1250 Gramm dürfen nur in Kliniken versorgt werden, die eine Mindestmenge von 30 pro Jahr erreichen.

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