KV Thüringen

Strafgebühr für Ärzte bei erfolglosem Widerspruch

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WEIMAR. Vertragsärzte, die unbegründet und erfolglos bei der KV Thüringen Widerspruch einlegen, müssen künftig eine Strafgebühr von 100 Euro entrichten.

Nach heftiger Diskussion und nur mit knapper Mehrheit hat die Vertreterversammlung in Weimar die Einführung einer neuen Gebührensatzung beschlossen.

Demnach müssen alle Ärzte und Psychotherapeuten künftig eine Strafgebühr zahlen, wenn ihre Widersprüche inhaltlich nicht begründet sind und auch nicht zum Erfolg führen.

Damit solle das "vielfache Einlegen von Formwidersprüchen" eingedämmt werden. Die Gebühr gilt nicht für bereits eingereichte Widersprüche. (rbü)

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