Streit um Zwangsrabatte für die PKV
KÖLN (iss). Nicht alle Pharmaunternehmen räumen den privaten Krankenversicherern den gesetzlich vorgeschriebenen Zwangsrabatt von 16 Prozent für patentgeschützte Arzneimittel ein.
Veröffentlicht:Nach einem Bericht des "Handelsblatts" verweigern einige Hersteller und Re-Importeure die Zahlung an die Zentrale zur Abrechnung von Arzneimittel-Rabatten.
Da die Übertragung der Kostendämpfungsmaßnahmen von der GKV auf die PKV rechtlich umstritten ist, klagt die PKV offenbar bislang nicht gegen die säumigen Zahler.
Weder der PKV-Verband noch die Unternehmen wollten nach dem Bericht zu dem Thema Stellung nehmen.