Umlageprinzip und Kapitaldeckung - unvereinbar?

Eine Konvergenz von gesetzlicher und privater Krankenversicherung ist allenfalls mit sehr langem Vorlauf vorstellbar.

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MÜNCHEN (sto). Nach Ansicht von Rolf Stuppardt, Geschäftsführer der Innungskrankenkassen, lässt das Wettbewerbsstärkungsgesetz (WSG) vermuten, dass GKV und PKV auf Konvergenzkurs gesetzt werden sollten. Denn mit dem WSG habe der Gesetzgeber in beiden Systemen systemfremde Elemente eingeführt, sagte Stuppardt beim Europäischen Gesundheitskongress in München.

In der GKV waren dies unter anderem Wahl- und Zusatzversicherungen und in der PKV die Basisversicherung mit Kontrahierungszwang. Systemprägende Merkmale der beiden Krankenversicherungsarten würden so aufgelöst. "Das könnte der erste Schritt zur Konvergenz sein", meinte Stuppardt.

Tatsächlich stünden GKV und PKV vor grundsätzlich gleichen Problemen. Die demografische Entwicklung und der medizinisch-technische Fortschritt seien in beiden Versicherungszweigen eine erhebliche Belastung für die Ausgaben. In der GKV würden Lohn und Gehalt als Grundlage für die Beitragsbemessung bald nicht mehr ausreichen, meinte Stuppardt. Und die PKV habe das Problem, dass sie keine Instrumente für die Mengensteuerung habe.

Um so interessanter seien strategische Kooperationen zwischen einzelnen gesetzlichen Kassen und PKV-Unternehmen. Größtes Hindernis für eine vollständige Konvergenz seien die unterschiedlichen Finanzierungsgrundlagen, so DAK-Vorstandschef Professor Herbert Rebscher. Umlage- und Kapitaldeckung ließen sich nicht in kurzer Zeit zusammenführen. Eine Konvergenz würde daher noch Jahrzehnte dauern, sagte Rebscher.

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