Union legt im Diamorphin-Streit eigenen Antrag vor

BERLIN (ble). Mit einem Entschließungsantrag will die Unions-Bundestagsfraktion eine Aufnahme der Substitutionsbehandlung schwerst Opiatabhängiger mit Diamorphin in den GKV-Leistungskatalog verhindern.

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"Wir wollen die Fortführung der Modellprojekte, unter Umständen auch unter Einschluss neuer Probanden oder neuer Städte. Dazu gehört aber auch die erweiterte Fragestellung, ob Diamorphin sich in der Regelversorgung eignet", sagte die gesundheitspolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Annette Widmann-Mauz der "Ärzte Zeitung". Noch in diesem Monat soll der Antrag die Fraktion passieren und dann in den Bundestag eingebracht werden.

Die Union reagiert damit auf einen von einigen SPD-Abgeordneten initiierten Gruppenantrag. Er sieht unter strengen Voraussetzungen eine Finanzierung der Therapie auf GKV-Kosten vor. Bislang haben sich 250 Abgeordnete aller Fraktionen mit Ausnahme der Union hinter den Gesetzentwurf gestellt. Seit Jahren streitet sich die Koalition über die Konsequenzen, die aus dem Modellprojekt in sieben Städten gezogen werden sollen.

Nach den Worten von Widmann-Mauz hat die Begleitstudie zum Modellprojekt bislang auf viele Fragen noch keine Antworten gegeben: So sei offen, nach welchen Kriterien Patienten in die Projekte aufgenommen werden sollen, welche Bedeutung die psychosoziale Betreuung haben muss und in welcher Form und welchen Zeiträumen die Therapie reduziert werden könne. Der interfraktionelle Gruppenantrag messe der psychosozialen Begleitung zu wenig Bedeutung bei, kritisierte die Unionspolitikerin. Allein die Abgabe eines Arzneimittels löse die Probleme der Patienten aber nicht. Außer der Stabilisierung der Patienten müsse es darum gehen, ihnen auch den Weg aus der Sucht zu ermöglichen.

Ihr dränge sich der Eindruck auf, dass es mit dem Gruppenantrag eher darum gehe, die Kommunen oder andere Träger von Kosten zu entlasten, so Widmann-Mauz weiter. Doch dafür eigne sich das Thema nicht.

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