Urteil: AOK Bayern muss Hausärzten Honorar nachzahlen

Der Bayerische Hausärzteverband feiert erneut einen Sieg im Streit mit der AOK.

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Erneut unterliegt die AOK Bayern im Rechtsstreit mit dem Bayerischen Hausärzteverband.

Erneut unterliegt die AOK Bayern im Rechtsstreit mit dem Bayerischen Hausärzteverband.

© Schöning / imago

MÜNCHEN (sto). In der Auseinandersetzung um Zahlungen aus dem alten AOK-Hausarztvertrag hat der Bayerische Hausärzteverband (BHÄV) wieder über die AOK Bayern gesiegt.

Am Donnerstag habe das Sozialgericht München festgestellt, dass die AOK Bayern zu Unrecht 16,2 Millionen Euro aus der Schlusszahlung für das dritte Quartal 2010 für den AOK-Hausarztvertrag einbehalten habe, teilte der BHÄV mit.

AOK hatte Schlusszahlung gekürzt

Die AOK hatte die Schlusszahlung aus dem Hausarztvertrag gekürzt, nachdem sie die Fallwertobergrenze unter Berufung auf eine Meistbegünstigungsklausel ohne Absprache mit dem BHÄV rückwirkend auf 76 Euro gesenkt hatte.

Bereits im Januar hatte das Bayerische Landessozialgericht Honorarkürzungen der AOK für die ersten beiden Quartale 2010 als rechtswidrig bezeichnet. Die Voraussetzungen der zwischen dem BHÄV und der AOK umstrittenen Meistbegünstigungsklausel im Hausarztvertrag müssten kumulativ vorliegen, hieß es seinerzeit zur Begründung.

Außerdem müssten sich AOK und BHÄV auf eine entsprechende Anpassung des Vertrages mit Wirkung ab dem Folgequartal einigen. Wenn es nicht zu einer Einigung kommt, gebe es dafür ein im Vertrag vorgesehenes Schiedsverfahren.

Meistbegünstigungsklausel nicht anwendbar

Das Sozialgericht München habe nun entschieden, dass die Meistbegünstigungsklausel auch nicht für das dritte Quartal 2010 anwendbar ist, erklärte BHÄV-Vorsitzender Dr. Dieter Geis.

"Einseitige Honorarkürzungen seitens der AOK Bayern sind nicht akzeptabel", sagte Geis.

Zugleich appellierte er an die AOK, eine an sich rechtlich mögliche Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts nicht einzulegen. Die AOK solle die Entscheidung respektieren.

Darüber hinaus sei die AOK gesetzlich verpflichtet, endlich einen Anschlussvertrag für die hausarztzentrierte Versorgung mit dem BHÄV abzuschließen, erklärte Geis.

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