Urteil zu Rauchverbot in Rheinland-Pfalz

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KOBLENZ (dpa). Das Rauchverbot in kleinen Kneipen in Rheinland-Pfalz verstößt gegen die Verfassung. Das entschied der Verfassungsgerichtshof am Dienstag in Koblenz. Die Betreiber von Ein-Raum-Gaststätten würden in ihrem Recht auf freie Berufsausübung und in ihrer Freiheit zur selbstständigen wirtschaftlichen Betätigung verletzt.

Das Rauchverbot belaste sie in unzumutbarer Weise. Ende Juli waren bereits die Verbote in Baden-Württemberg und Berlin gekippt worden.Die kleinen Gaststätten verlieren nach Ansicht des Gerichts mit dem Verbot erheblich an Attraktivität. Sie könnten keinen separaten Raucherraum einrichten.

Als Folge sei mit deutlichen, existenzgefährdenden Umsatzrückgängen zu rechnen. Der Gesetzgeber müsse das Nichtraucherschutzgesetz bezüglich der Ein-Raum-Kneipen bis zum 31. Dezember 2009 neu regeln.

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