Vergütungsregelung für Palliativversorgung steht

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NEU-ISENBURG (fuh/iss). Grünes Licht für die Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung (SAPV): Kassen- und Ärztevertreter haben sich im Bewertungsausschuss nach heftigem Druck aus dem Bundesgesundheitsministerium auf eine Vergütungsregelung geeinigt.

Wie die KBV mitgeteilt hat, sind Gebührenordnungspositionen in das Kapitel 40 des EBM für die Kostenerstattung aufgenommen worden. Die SAPV-Erstverordnung soll danach mit 25 Euro vergütet werden, bei Folgeverordnungen werden 15 Euro berechnet. Die Vergütung erfolgt außerhalb des morbiditätsorientierten Gesamthonorars. Noch offene Detailfragen zur Verordnung von Arznei, Heil- und Hilfsmitteln werden der Regelung zufolge kurzfristig geklärt. Die Vereinbarung soll ab April umgesetzt werden. Nach Informationen der "Ärzte Zeitung" hatte Ulla Schmidt mit einer Ersatzvornahme für den Fall angedroht, dass es nicht zu einer Einigung komme.

Der Gesetzgeber habe für die Jahre 2007 und 2008 insgesamt 210 Millionen Euro für die SAPV veranschlagt. "Davon haben nur etwa zwei Prozent die Leistungserbringer erreicht, meist über Einzelfallentscheidungen", sagt der Geschäftsführer der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin Dr. Thomas Schindler. In einem Interview mit der "Ärzte Zeitung" beklagt Schindler die "fatalen Auswirkungen" der Honorarreform auf die palliativmedizinische Versorgung, Ein zentrales Problem sei der Wegfall der Vergütung für Hausbesuche. "Manche Kollegen müssen ihre Praxen zum Jahresende dich machen, wenn die Regelungen so bleiben", warnte Schindler.

Lesen Sie dazu auch: Gute Palliativversorgung - ein Lotteriespiel "Vieles, was wir bisher erreicht haben, ist bedroht!" Moral fürs Schaufenster

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