Weniger schweigen, um Kinder zu schützen?

BERLIN (bee). Die ärztliche Schweigepflicht soll in einem neuen Kinderschutzgesetz gelockert werden. Der Jugendausschuss des Bundestages hat dazu am Montag Experten angehört.

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Mit dem geplanten Gesetz soll es Ärzten ermöglicht werden, bei einer Gefährdung der Kinder das Jugendamt über mögliche Misshandlungen zu informieren. Ziel ist außerdem, mehr Rechtssicherheit für Mediziner zu erreichen.

Professor Ute Theyn von der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin an der Uniklinik Lübeck bewertete in ihrer schriftlichen Stellungnahme die Möglichkeit positiv, dass Ärzte in Verdachtsfällen zunächst mit dem Jugendamt Kontakt aufnehmen können, ohne dabei den Namen des Patienten nennen zu müssen. Sie betonte, dass Ärzte weiter zunächst das Gespräch mit den Eltern suchen und erst im letzten Schritt Jugendämter hinzuziehen würden.

Name muss nicht gleich genannt werden.

Theyn wies darauf hin, dass es für Pädiater wichtig sei, sich auf die Ämter in den Kommunen verlassen zu können - allerdings sei in vielen Regionen noch keine Struktur mit qualifizierten Mitarbeitern geschaffen. Als problematisch betrachtet es Theyn, dass es für Eltern keinen Rechtsanspruch auf frühzeitige Hilfe gibt, sodass Gefährdungen möglichst vermieden werden können.

Professor Jörg Fegert, Ärztlicher Direktor an der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie am Uniklinikum Ulm, kritisierte die unterschiedlichen Meldepflichten in den Bundesländern, die teilweise den Vorschlägen aus dem Gesetz der Bundesregierung widersprechen.

Er warnte davor, die ärztliche Schweigepflicht fahrlässig oder aus Zeitmangel zu brechen. Daher bewertete es auch Fegert positiv, dass Ärzte sich zunächst ohne Nennung von Patientendaten mit Ämtern beraten könnten.

 

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