Kommentar
Wie viel Klassen hat die Medizin?
Der Begriff soziale Gerechtigkeit wird in Deutschland stark strapaziert. Mit ihm lässt sich Stimmung machen. So sei es sozial ungerecht, wenn Privatpatienten bevorzugt würden, heißt es häufig.
Dabei sind Wartezeiten für Privatversicherte zwar etwas kürzer als für GKV-Patienten, die Unterschiede aber nur gering: So bekommen 30 Prozent der GKV- und 39 Prozent der PKV-Patienten sofort einen Termin beim Hausarzt. Auf einen Facharzttermin warten gesetzlich Versicherte im Schnitt 30 Tage, privat Versicherte nur 10 Tage. Das scheint sozial ungerecht zu sein.
Aber: Fritz Beske hat die Gesamtwartezeiten beider Gruppen addiert und sie durch die Einwohnerzahl geteilt. Das Ergebnis ist eine Wartezeit von 28 Tagen. Der Gewinn für GKV-Patienten fiele also nur sehr gering aus.
Damit wird klar: Kürzere Wartezeiten für Privatversicherte gehen nicht zulasten der gesetzlich Versicherten. Allenfalls das - Nutzen auf Kosten anderer - kann als sozial ungerecht bezeichnet werden. Auf der anderen Seite profitieren GKV- von PKV-Patienten. Deren Zahlungen machen so einige ärztliche Leistungen für GKV-Patienten erst möglich. Der Ökonom nennt das Quersubventionierung. Ein Aspekt, der in Gerechtigkeitsdiskussionen gerne verschwiegen wird.