Hausarztvertrag

Zoff um Bereinigungsregelung

In Berlin gibt es Streit zwischen dem Hausärzteverband BDA und der Kassenärztlichen Vereinigung um den Hausarztvertrag mit AOK und IKK. Der BDA hat nun die Aufsicht eingeschaltet.

Angela MisslbeckVon Angela Misslbeck Veröffentlicht:
Einen Bruch gibt es derzeit zwischen Hausärzteverband BDA und KV Berlin

Einen Bruch gibt es derzeit zwischen Hausärzteverband BDA und KV Berlin

© Alexey Klementiev / photos.com

BERLIN. Der Hausarztvertrag des Hausärzteverbands BDA mit AOK Nordost und IKK Brandenburg und Berlin kommt in der Hauptstadt auch im zweiten Anlauf nicht zur Umsetzung.

Von 80 Hausärzten, die teilnehmen wollten und die Voraussetzungen erfüllt haben, sind inzwischen laut BDA nur noch 17 übrig.

Alle anderen haben die Kündigung eingereicht, nachdem die Kassenärztlichen Vereinigung (KV) sie über die Höhe der Bereinigung ihres Regelleistungsvolumens informiert hatte.

"Die Bereinigungspolitik der KV hat dazu geführt, dass viele Ärzte verunsichert sind und aussteigen", sagte BDA-Chef Dr. Wolfgang Kreischer der "Ärzte Zeitung".

Kasse und Verband seien den Kündigungswünschen wohlwollend entgegengekommen. "Aber es gibt eine Gruppe, die das durchficht", so Kreischer.

Kürzungen "der Höhe nach unbegründet"

Unterstützung erhalten die 17 Ärzte von der Hausärztlichen Vertragsgemeinschaft (HÄVG). Sie hilft ihnen bei den Widersprüchen gegen die Kürzungen und gewährt ihnen im Notfall nach Kreischers Angaben auch Kredite.

Die KV Berlin hatte im September bereits selbst darauf hingewiesen, dass die Bereinigung für die Vertragsteilnahme höher sein kann, als die Einnahmen aus dem Vertrag.

Nach Kreischers Recherchen im Verband zieht die KV im Durchschnitt 105 Euro pro Patient und Quartal ab, in Einzelfällen sogar über 140 Euro. Diesen Abzug kann die Vertragsteilnahme nicht einspielen.

Kreischer und sein Verband werfen der KV vor, dass die Kürzung "der Höhe nach unbegründet und potenziell fehlerhaft" sei. "Es kann nicht sein, dass in Berlin andere Maßstäbe gelten als in anderen Bundesländern", so Kreischer.

Auf Nachfragen und im Gespräch mit der HÄVG habe die KV keine befriedigende Erklärung gegeben. "Die Erklärungen sind fadenscheinig", meint Kreischer.

Weil Recht verletzt worden sei, habe der Verband nun die Rechtsaufsicht bei der Senatsgesundheitsverwaltung eingeschaltet. Im Schreiben an die Aufsicht warnt der Verband davor, dass der Hausarztvertrag ins Leere zu laufen drohe.

KV wehrt sich

Die KV Berlin weist die Vorwürfe zurück. "Wir können nicht beurteilen, ob wir anders bereinigen als andere KVen, da wir deren Bereinigungsverfahren nicht kennen. Allerdings bereinigen wir auf der Basis der Vorgaben der KBV und gehen daher davon aus, dass wir uns nicht grundlegend von dem sonstigen Vorgehen unterscheiden", so der für die Honorarverteilung zuständige Berliner KV-Vize Dr. Uwe Kraffel in einer Stellungnahme für die "Ärzte Zeitung".

Er bewertet im Vergleich der Regionen den Berliner Hausarztvertrag selbst als "relativ nachteilig".

Den Vorwurf betreffend, die KV bleibe eine Erklärung schuldig, verwies Kraffel darauf, dass BDA-Chef Kreischer als stellvertretender Vorsitzender des Honorarverteilungsausschusses die Bereinigungsregelung der KV Berlin kenne und sie selbst mit beschlossen habe.

"Er kennt somit sowohl das Verfahren, als auch die Gründe, warum es so implementiert wurde", so Kraffel. Den Wunsch des BDA nach Detaildaten zur Bereinigung bei einzelnen Ärzten widerspricht die KV Berlin unter Berufung auf den Datenschutz.

Die Senatsgesundheitsverwaltung hat die KV ebenso um Stellungnahme gebeten und will die Bereinigung im Anschluss prüfen. Mit einem schnellen Ergebnis ist derzeit nicht zu rechnen, weil die zuständige Abteilung überlastet ist.

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