Zwei PID-Entwürfe nochmals verändert

BERLIN (fst). Vor der Abstimmung über die Präimplantationsdiagnostik (PID) in der kommenden Woche sind im Gesundheitsausschuss zwei der drei Entwürfe geändert worden.

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Im Entwurf von René Röspel (SPD), Norbert Lammert (CDU) und Priska Hinz (Grüne) wurde eine der beiden Verbotsausnahmen für die PID gestrichen. Die Annahme, dass ein Kind mit hoher Wahrscheinlichkeit im ersten Jahr stirbt, soll nun keine Möglichkeit für eine PID mehr begründen.

Erlaubt sein soll ein Gentest nur noch dann, wenn die erbliche Vorbelastung der Eltern "mit hoher Wahrscheinlichkeit" eine Schädigung des Embryos erwarten lässt, "die mit hoher Wahrscheinlichkeit zur Tot- oder Fehlgeburt führt".

Im Entwurf von Ulrike Flach (FDP) und Peter Hintze (CDU) soll die Regierung per Verordnung nun Zahl und Zulassungsvoraussetzungen der PID-Zentren regeln dürfen. Bisher haben 215 Abgeordnete für diese Vorlage votiert.

192 Parlamentariere für striktes Verbot der PID

Unverändert blieb dagegen der Entwurf von Birgitt Bender (Grüne) und Johannes Singhammer (CSU), die sich für ein striktes Verbot der PID aussprechen. 192 Parlamentarier haben sich dieser Vorlage bisher angeschlossen.

Damit haben sich von den 621 Abgeordneten bislang 178 noch nicht für die Zeichnung einer der drei Entwürfe entschieden.

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