Resolution verabschiedet

bvvp: ePa muss für Patienten freiwillig sein

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BERLIN. Der Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten (bvvp) hat am Samstag auf seiner Bundesdelegiertenversammlung in Berlin eine Resolution zur elektronischen Patientenakte (ePA) verabschiedet. Darin wird explizit begrüßt, dass die Nutzung der von der jeweiligen Krankenkasse angelegten ePA für die Patienten freiwillig ist.

Es sei unabdingbar, dass die Patienten selbst darüber entscheiden könnten, welche Daten eingestellt und welche wieder gelöscht würden und wer Zugriff auf welche Daten habe. Gerade Daten aus der Behandlung psychisch kranker Menschen benötigten höchstmöglichen Schutz, heißt es weiter.

Außerdem bekräftigt der bvvp, dass eine Kopplung finanzieller oder anderer Vorteile an die Bereitstellung der Daten untersagt werde.

Die gesetzlichen Krankenkassen sind verpflichtet, ihren Versicherten spätestens ab dem 1. Januar 2021 eine von der gematik zugelassene elektronische Patientenakte (ePa) zur Verfügung zu stellen. Laut Gesetz haben die Krankenkassen keinen Zugriff auf die ePA, obwohl die Akten auf den Servern der Krankenkasse liegen.(run)

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