vfa berät Höchstbeträge

BERLIN (HL). Eine außerordentliche Mitgliederversammlung des vfa soll am Montag über die Rahmenvereinbarung entscheiden, die das Verfahren der Kriterien zur Festlegung des Höchsterstattungsbetrages für neue Arzneimittel nach der frühen Nutzenbewertung festlegt.

Veröffentlicht:

GKV-Spitzenverband und Herstellerverbände hatten nach neunmonatigen Verhandlungen vor zwei Wochen erstmals Fortschritte auf dem Weg zu einer Einigung erzielt.

Wichtige Fragen blieben aber offen oder sehr interpretationsfähig. Das betrifft die Frage, welche europäischen Länder - alle, die die Kassen wollen, oder nur die wohlhabenden, die die Industrie will - in den Preisvergleich einbezogen werden.

Strittig war auch, welche Vergleichsarzneimittel Maßstab für den Höchstbetrag seien. Für die Industrie ist entscheidend, dass dies nicht automatisch die Vergleichstherapie ist, die der Bundesausschuss des IQWiG als Maßstab bei der frühen Nutzenbewertung vorgibt.

Schlagworte:
Mehr zum Thema

Stellungnahme zum Medizinforschungsgesetz

Bundesrat lehnt vertrauliche Erstattungsbeträge ab

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Interview

„Weniger Kunststoff, weniger Verpackungsmüll bei Impfstoffen“

Antidiabetika senken MPN-Risiko

Weniger myeloproliferative Neoplasien unter Metformin

Lesetipps