Finger weg vom Ohr

 Apotheke darf nicht stechen

Veröffentlicht:

KÖLN. Das Stechen von Ohrlöchern inklusive Ohrsteckern gehört nicht in die Apotheke, denn es ist keine apothekenübliche Leistung. Das hat das Landgericht Wuppertal (LG) in einem noch nicht rechtskräftigen Urteil entschieden (Az.: 12 O 29/15).

Die Wettbewerbszentrale hatte gegen zwei Apothekerinnen geklagt. Die Frauen hatten das Angebot damit begründet, dass sie das Gesundheitsrisiko des Ohrlochstechens so weit wie möglich reduzieren wollten. Das wies das LG jedoch zurück.

Das Gesamtpaket von Ohrlochstechen und Stecker habe keine positiven Auswirkungen auf die Gesundheit der Kunden. Nach der Apothekenbetriebsordnung dürfen die Apothekerinnen die Leistung nicht anbieten, entschieden die Richter. (iss)

Schlagworte:
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Interview zum 128. Deutschen Ärztetag

StäKo-Vorsitzender Herrmann: „Unsere Weiterbildungen sind überladen“

Lesetipps
Schließung der ÄZQ unumgänglich: KBV-Vorstandsmitglied Dr. Sibylle Steiner am Montag bei der VV in Mainz.

© Rolf Schulten für die Ärzte Zeitung

KBV-VV in Mainz

KBV-Vorstandsmitglied Steiner verteidigt ÄZQ-Schließung