AOK wegen Telefonwerbung zu Strafe verurteilt
DRESDEN (ava). Wegen unerlaubter Telefonwerbung muss die AOK Sachsen/Thüringen eine Vertragsstrafe in Höhe von 10 000 Euro bezahlen. Das Oberlandesgericht Dresden wies nach Angaben einer Sprecherin jetzt die Berufung der AOK zurück und bestätigte das Urteil des Landgerichts Leipzig.
Die AOK Sachsen hatte 2007 durch ein beauftragtes Unternehmen etwa 90 000 Verbraucher anrufen lassen, um neue Mitglieder zu gewinnen. Dabei wurde unter anderen auch die Justiziarin der Verbraucherzentrale angerufen. Die AOK hatte behauptet, die Angerufenen hätten zuvor ihr Einverständnis für telefonische Werbung erteilt, indem sie anlässlich der Teilnahme an einem Preisausschreiben auf einer belgischen Website einen entsprechenden Link betätigt hätten.
Nach Ansicht des Gerichts konnte die AOK nicht beweisen, dass die Angerufenen tatsächlich an dem Gewinnspiel teilgenommen und damit ihr Einverständnis erklärt hatten.
Urteil des Oberlandesgerichts Dresden Az.: 14 U 482/09