Düsseldorfer Tabelle

Ab August steigen Unterhalts-Sätze

Unterhaltspflichtige müssen vom 1. August an mehr Geld für ihre Kinder zahlen. Denn ab dann gilt die neue Ausgabe der "Düsseldorfer Tabelle".

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DÜSSELDORF. Für Unterhaltspflichtige wird es ab 1. August teurere: Sie müssen dann mehr Geld für ihre Kinder zahlen.

Ab August gilt die neue Ausgabe der "Düsseldorfer Tabelle". Die Erhöhung beruhe auf dem am 22. Juli verkündeten Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags, teilte das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf mit.

Der steuerliche Kinderfreibetrag für 2015 steige um 144 Euro auf 4512 Euro. Im Durchschnitt gibt es etwa 3,3 Prozent mehr. So steigt etwa der Mindestunterhalt eines Kindes bis Ende des sechsten Lebensjahres von bisher 317 auf 328 Euro im Monat.

Die Bedarfssätze erhöhen sich zum 1. Januar 2016 voraussichtlich erneut. Dann steigt der steuerliche Kinderfreibetrag auf 4608 Euro. (dpa)

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