Ärzte aufgepasst

Ab Juli gelten neue Vorgaben für Rezepte

Für Ärzte gelten ab Juli neue Rezept-Vorgaben. Die Formulare müssen künftig mehr Angaben enthalten sein als bisher - das betrifft in erster Linie Kontaktdaten.

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BERLIN. Bewegung bei den Formularen: Ab dem 1. Juli wird sowohl für die Verordnung von Arzneimitteln als auch von Medizinprodukten vorgegeben, dass eine Telefonnummer zur Kontaktaufnahme mit dem verordnenden Arzt angegeben werden muss.

Das sehen Änderungen der Arzneimittelverschreibungsverordnung und der Medizinprodukte-Abgabeverordnung vor.

In der Regel werde auf den Formularen die Telefonnummer der Arztpraxis abgebildet werden, die zum Beispiel im Stempelfeld des entsprechenden Rezeptformulars ergänzt werden könne, falls sie dort nicht ohnehin bereits angegeben ist, so die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV).

Die Telefonnummer muss aber nicht über den Praxisdrucker aufgebracht werden, sie kann auch mit der Hand oder über einen "echten" Stempelaufdruck eingetragen werden.

Die Regelung gilt sowohl für das Muster 16 als auch für Privatrezepte, so die KBV.

Offenbar sieht die Neuregelung vor, dass zudem der komplette Name des behandelnden Arztes - auch der Vorname - auf dem Rezept steht. Diesen Hinweis erhielt die "Ärzte Zeitung" aus der Apothekerschaft. (ger/ths)

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