Abschlussgebühr bei Bausparverträgen zulässig

Veröffentlicht:

HEILBRONN (dpa). Bausparkassen dürfen von ihren Kunden bei Abschluss eines Vertrags auch weiterhin eine Gebühr verlangen. Das Landgericht Heilbronn lehnte am Donnerstag eine Klage gegen die Abschlussgebühr ab.

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hatte das Verfahren gegen die Bausparkasse Schwäbisch Hall angestrengt, weil die Gebühr "intransparent" sei. Das Verfahren ist eins von bundesweit drei Musterverfahren.

Schlagworte:
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Kasuistik einer kutanen Infektion

Legionellen-Attacke aus dem Rosengarten

Gastbeitrag

Die Demokratie ist in Gefahr: Empört Euch, Kollegen!

Lesetipps
Ein kämpferischer Hausärztechef Dr. Markus Beier bei der KBV-Vertreterversammlung.

© Rolf Schulten

KBV-Vertreterversammlung

Markus Beier: „Die Krankenkassen fahren einen Angriff auf uns“