Abschlussgebühr für Bausparverträge rechtens

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HAMBURG (dpa). Das Hamburger Landgericht hat am Freitag eine Musterklage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegen die Bausparkasse Deutscher Ring zurückgewiesen.

Die Zentrale hatte erreichen wollen, dass die bei Vertragsabschluss automatisch fällige Gebühr in Höhe von einem Prozent der Bausparsumme gerichtlich verboten wird.

Az.: 324 0 777/08

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