Adressbetrüger haben es wieder auf Praxen abgesehen

Eintrag ins Branchenbuch gefällig? Ärzte erhalten wieder verstärkt unseriöse Offerten. Anwälte raten Ärzten, die unterschrieben haben, Zahlungsaufforderungen zu ignorieren - vor allem, wenn sie aus dem Ausland kommen.

Veröffentlicht:

LÜBECK (maw). Die Juristenvereinigung Medizinrechtsanwälte e.V. warnt Arzt- und Zahnarztpraxen vor einer neuen Masche betrügerischer Arztportale. Den Angaben zufolge schicken Unternehmen mit Sitz im Ausland unseriöse Offerten. Darin böten sie Einträge in vermeintlichen Suchportalen an.

Die Anschreiben erweckten den Eindruck, es bestünde bereits eine Geschäftsbeziehung. Im Kleingedruckten finde sich der Hinweis auf die - hohen - Kosten. In den Geschäftsbedingungen würden die Ärzte als Vertragspartner darüber aufgeklärt, dass ausländisches Recht gelte.

Nach Ansicht von Britta Specht, der Vorsitzenden der Medizinrechtsanwälte, sei für die betroffenen Praxen nicht erkennbar, ob ein eventueller Zahlungsanspruch nach diesem fremden Recht in Deutschland durchzusetzen sei.

Generell rät Specht Ärzte zur Vorsicht und Angebote genau unter die Lupe zu nehmen und nicht leichtfertig zu unterschreiben - egal, ob der Absender in Deutschland oder im Ausland sitze.

Sollte es dennoch zu einem übereilten Vertragsabschluss gekommen sein, empfiehlt Specht, auch bei einem Anbieter aus dem Ausland die Rechnung nicht zu begleichen und gegebenenfalls sogar Anzeige zu erstatten.

Dies gelte gerade vor dem Hintergrund, so Specht, dass in anderen EU-Ländern ähnliche Rechtsgrundsätze wie in Deutschland griffen. Hier gäbe es klare Kriterien, wann ein Angebot als betrügerisch anzusehen ist.

Stehe der Preis erst im Kleingedruckten und vermittle das Angebot den falschen Eindruck, es bestehe bereits eine Geschäftsbeziehung, komme kein Vertrag zustande, wie die Anwältin erläutert.

Spechts Verein ist Träger des Medizinrechts-Beratungsnetzes. Ärzte wie auch Patienten können bei Fragen zum Medizin- oder Sozialrecht ein für sie kostenloses, juristisches Orientierungsgespräch durch ausgewählte Vertrauensanwälte in Anspruch nehmen.

www.medizinrechts-beratungsnetz.de

Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Vor dem Ärztetag in Mainz

Landesärztekammer-Präsident Matheis: „Es wird am Sachverstand vorbei regiert!“

Lesetipps
Mensch tippt auf Tastatur.

© Mikhail Tolstoy / stock.adobe.com

Liste veröffentlicht

Endlich: Zi zeigt, mit welchen PVS Praxen zufrieden sind

Der Hefepilz Candida auris in einer Petrischale

© Nicolas Armer / dpa / picture alliance

Krankmachender Pilz

Candida auris wird immer öfter nachgewiesen