Ärzte fordern mehr Transparenz bei ambulanter Op

DÜSSELDORF (iss). Die ambulanten Operateure in Nordrhein fordern mehr Transparenz in der Abrechnung. Wenn es nach ihnen geht, wird die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KVNo) künftig bei Leistungen des EBM-Kapitels 31 Patientennamen und Euro-Beträge im Abrechnungsbescheid ausweisen. Die KVNo-Vertreterversammlung hat das Ansinnen mehrheitlich unterstützt.

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Die Vergütung der ambulanten Op sei nicht zuletzt wegen der vielen ausgelösten Prozeduren äußerst kompliziert, sagte der Vorsitzende des beratenden KVNo-Fachausschusses für die Fachärzte Dr. Manfred Weisweiler. "Man kann von den Ziffern nicht mehr auf das Geschehen zurückschließen", klagte er.

Die Ärzte bräuchten von der KV den Namen des Patienten, die operativen Prozeduren und die EBM-Ziffern. "Dann kann ich prüfen, ob von der KVNo korrekt abgerechnet wurde", sagte Weisweiler, der auch Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft niedergelassener Chirurgen Nordrhein ist.

Ärzte würden Daten an KV liefern

Die Ärzte würden die Daten an die KV liefern, diese müsste sie nur zurückspiegeln. Mit den Berufsgenossenschaften, den privatärztlichen Verrechnungsstellen und anderen laufe die Abrechnung auf diesem Weg. "Ich fordere Transparenz und Kontrollierbarkeit - nicht nur in die eine Richtung", sagte Weisweiler.

Die KVNo habe Verständnis für das Ansinnen der Operateure, sagte KVNo-Vorstand Bernhard Brautmeier. Es gebe aber juristische Probleme. KVNo-Justitiar Dr. Horst Bartels hatte datenschutzrechtliche Bedenken geäußert.

Dem Vorschlag Brautmeiers, dass zunächst die Juristen der KV und der Berufsverbände über das Thema reden, wollte die VV nicht folgen, sondern verabschiedete den Antrag zur modifizierten Abrechnung.

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