Kommentar zum Verordnungs-Check
Als Beitragszahler denken
Viele niedergelassene Ärzte kennen die Situation: Privatpatienten beschweren sich, weil der private Krankenversicherer die Kostenübernahme für bestimmte Leistungen ablehnt. Die Patienten sind sauer auf den Arzt, der Arzt ist sauer auf das PKV-Unternehmen - zumindest wenn nicht von vornherein klar war, dass die Leistung nicht unter den Versicherungsschutz fällt.
Dass Versicherer prüfen, ob sie zahlen müssen oder nicht, kann ihnen niemand verübeln. Wichtig ist, dass die Prüfung sachgerecht erfolgt und nicht willkürlich. Bei der Halleschen Krankenversicherung hat der Gesellschaftsarzt bei der Bewertung von sehr teuren oder anderen auffälligen Arzneimittel-Verordnungen in 95 Prozent der Fälle die medizinische Notwendigkeit anerkannt und damit das Vorgehen seiner Kollegen bestätigt.
In anderen Bereichen wie etwa der Alternativmedizin fällt seine Zustimmungsquote deutlich niedriger aus. Offensichtlich spielen medizinische Kriterien eine Rolle bei der Prüfung, und das ist gut so.
Manchen Ärzten mag es ein Dorn im Auge sein, dass sie sich bei den Leistungen für ihre Privatpatienten dem prüfenden Blick von Kollegen stellen müssen. Als Beitragszahler in der PKV sollten sie aber ein Interesse daran haben, dass die Ausgaben der Unternehmen nicht aus dem Ruder laufen.
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