Paragraf 219a

Amtsgericht Kassel wartet auf den Gesetzgeber

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KASSEL. Im Strafprozess gegen zwei Frauenärztinnen wegen unzulässiger „Werbung“ für Schwangerschaftsabbrüche will das Amtsgericht Kassel „die diesbezügliche legislative Entwicklung abwarten“. Der für den 28. Januar geplante Neubeginn der Verhandlung wurde daher unbestimmt verschoben, teilte das Gericht mit. Ein neuer Termin werde „von Amts wegen“ bestimmt.

In der Kasseler Tageszeitung HNA bezeichnete einer der Verteidiger dies als „fair“. Wichtig für das Gericht könnte es sein, ob der Gesetzgeber selbst seine geplante Änderung als Neuregelung oder als Klarstellung wertet. Das Amtsgericht hatte bereits im August verhandelt, muss nach abgelehntem Befangenheitsantrag aber neu beginnen. (mwo)

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