Arzt klärt falsch auf - Patient muss trotzdem zahlen

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NÜRNBERG (juk). Ein Aufklärungsfehler hat nicht zwangsläufig zur Folge, dass der Arzt seinen Honoraranspruch gegenüber dem Patienten verliert. Das hat das Oberlandesgericht Nürnberg entschieden.

In dem konkreten Fall wollte eine Frau die Arztrechnung nicht bezahlen. Als Begründung führte sie unter anderem an, dass der Arzt mit ihr zwar ausführlich über die Gründe gesprochen habe, die für eine Operation sprechen. Behandlungsalternativen mit Medikamenten seien ihr aber verschwiegen worden.

Das Oberlandesgericht urteilte, dass der Honoraranspruch des Arztes bei einem Aufklärungsfehler nur dann entfällt, wenn "die ärztliche Dienstleistung unbrauchbar war". So lange - wie im vorliegenden Fall - der angestrebte Heilerfolg eintrete, fehle es an einem materiellen Schaden des Patienten. Zwar werde sein Vermögen "wegen des Aufklärungsmangels zu Unrecht mit dem Honoraranspruch belastet". Dafür komme ihm aber der Wert der erfolgreichen Behandlung zugute, so die Richter.

Urteil des Oberlandesgerichts Nürnberg, Az.: 5 U 1795/05

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