Urteil
Arztsitz-Vergabe nicht allein nach Alter
MAINZ. Alter darf nicht das alleinige Kriterium für die Besetzung eines Arztsitzes sein. Das gilt selbst dann, wenn einer der Bewerber bereits 74 Jahre alt ist, urteilte das Sozialgericht Mainz (Az.: S 16 KA 211/14.) Es verwarf damit die Auswahl eines 64-jährigen Augenarztes, obwohl nach Einschätzung des Berufungsausschusses der zehn Jahre ältere Kollege eigentlich besser geeignet war. (mwo)