Ausrutschen in Kantine kein Arbeitsunfall
HEILBRONN (dpa). Das Ausrutschen in der Werkskantine auf Salatsoße gilt nicht als Arbeitsunfall. Das hat das Sozialgericht Heilbronn entschieden.
Veröffentlicht:Danach ist das Essen Privatsache und somit nicht über den Arbeitgeber versichert.
Die Richter wiesen damit die Klage eines 50-Jährigen zurück, der im Mai 2010 in der Kantine des Daimler-Werks Sindelfingen auf dem verschmutzten Fußboden ausgerutscht war und sich dabei den Arm gebrochen hatte.
Die Berufsgenossenschaft hatte den Sturz nicht als Arbeitsunfall anerkannt, dagegen hatte der 50-Jährige geklagt.
Az.: S 5 U 1444/11z 12