Datenschutz

Ausweise scannen und speichern ist tabu

Werden Identitätsdokumente gescannt, fällt der Missbrauch der Daten leicht. Daher verbietet ein Verwaltungsgericht die Erfassung.

Veröffentlicht:

HANNOVER. Firmen dürfen Personalausweise von Kunden oder Geschäftspartnern nicht einscannen und speichern. Das hat das Verwaltungsgericht Hannover entschieden.

Die Praxis einer Firma aus dem Landkreis Diepholz, das die Ausweise der Fahrer von Spediteuren einscannte, um den Transport von Autos zu überwachen, sei rechtswidrig.

Ein Ausweis diene der Identifizierung, indem er vorgelegt wird. Das unbeschränkte Erfassen der Daten sei unzulässig, urteilten die Richter. Einmal erfasste Daten könnten leicht missbräuchlich verwendet werden, hieß es zur Begründung.

Der Landesdatenschutzbeauftragte Joachim Wahlbrink hatte zuvor von der Unternehmerin verlangt, auf das Scannen zu verzichten und bisher gespeicherte Daten zu löschen. Dagegen hatte die Unternehmerin geklagt. Eine Berufung gegen das Urteil ließ das Verwaltungsgericht nicht zu. (dpa)

Az.: 10 A 5342/11

Schlagworte:
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

ASCO-Jahrestagung

NSCLC: Lorlatinib überzeugte auch über fünf Jahre

Interview mit Hausärzteverbands-Chefin

Nicola Buhlinger-Göpfarth: Das sollten Hausarztpraxen in Hitzewellen beachten

Gastbeitrag

Nahrungsergänzungsmittel mit Vitamin D: Viel hilft nicht immer viel

Lesetipps
Wie wissenschaftlich fundiert ist die Arbeit mit Globuli? Die Autoren des Gastbeitrags verteidigen einen Beitrag zur Homöopathie gegen die Kritik von Schulmedizinern. (Symbolbild)

© Imagecreator / stock.adobe.com

Diskussion um Homöopathie

Wie valide sind die Aussagen des Systematic Reviews zur Homöopathie? Eine Replik

Die Ergebnisse der Untersuchung sprechen insgesamt für die hohe Qualität und nachhaltige Wirksamkeit der HZV. Gerade in Ländern, die zwar über eine funktionierende hausärztliche Betreuung verfügen, aber keine speziellen Programme für chronische Erkrankungen haben, könnte das Modell den Bedarf an strukturierter und vernetzter Versorgung decken.

© yta / stock.adobe.com

Chronische Erkrankungen

Bei Diabetes lohnt sich die hausarztzentrierte Versorgung

Prinzipiell folge aus REDUCE-AMI, so Prof. Dr. Michael Böhm, dass bei Infarktpatienten mit erhaltener Pumpfunktion keine Betablocker mehr gegeben werden müssten. Das gelte, sofern es keinen anderen Grund für Betablocker gebe, konkret tachykardes Vorhofflimmern oder anhaltende Angina.

© shidlovski / stock.adobe.com

Nach der REDUCE-AMI-Studie

Bye-bye für Betablocker nach Herzinfarkt?