Autohaftpflicht gilt auch für Unfälle bei Fahrtraining
KARLSRUHE (dpa). Die Autohaftpflicht muss grundsätzlich auch bei Unfällen während eines Fahrtrainings einspringen. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) in Karlsruhe entschieden.
Ein Haftungsausschluss für Autorennen, der in den allgemeinen Versicherungsbedingungen vorgesehen ist, gilt nicht für Veranstaltungen, bei denen es um die Verbesserung des fahrerischen Könnens geht.
Az: 10 U 36/08