Klinikfinanzen

BÄK will die Totalrevision

PEPP, mangelnde Investitionen und das DRG-System generell: die Bundesärztekammer hat eine Menge Kritik für die heutige Klinikfinanzierung - und fordert eine Totalrevision. Eine Forderung: An den Investitionen soll sich künftig der Bund beteiligen.

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Klinikbett: Hierfür hätte die BÄK gerne ein neues Finanzierungssystem.

Klinikbett: Hierfür hätte die BÄK gerne ein neues Finanzierungssystem.

© Ariene-foto / fotolia.com

BERLIN. Basierend auf den Beschlüssen des Deutschen Ärztetages 2013 in Hannover hat die Bundesärztekammer am Mittwoch ein Positionspapier zu der von der großen Koalition angestrebten Krankenhausreform vorgelegt. Darin werden grundlegende Reformen für die DRGs als auch für die Investitionsfinanzierung gefordert.

Das aktuelle DRG-System sei unfähig, Extremkostenfälle sachgerecht abzubilden und Kostenentwicklungen beim Personal und für Energie oder explodierende Haftpflichtprämien aktuell einzupreisen.

Auch Vorhaltekosten für die Sicherstellung der Versorgung in strukturschwachen Regionen würden über die Fallpauschalen nicht finanziert. Die hohe Komplexität des DRG-Systems führe zu Fehlern, einem Übermaß an Bürokratie und Kontrolle, etwa durch den MDK.

Die Bundesärztekammer fordert deshalb weitreichende Reformen:

  • Fallpauschalen sollten keine budgetbestimmenden Preise mehr sein, sondern lediglich Untergrenzen für Krankenhauserlöse, die individualisiert verhandelt werden sollen.
  • Aufschläge soll es für die Sicherstellung der wohnortnahen Krankenhausversorgung in strukturschwachen Regionen geben können.
  • Kostensteigerungen bei Löhnen, Haftpflichtversicherungen oder für Energie müssten aktuell eingepreist werden können.
  • "Begründete normative Ausgleiche" etwa zur Behebung von Ärzte- und Fachkräftemangel und zur Sicherung von Weiterbildungskapazitäten sollten in DRGs abgebildet werden.
  • Berücksichtigt werden müssten der Aufwand zur Förderung von Qualität, Hygiene, belegärztliche Versorgung und Fortbildung.
  • Extremkostenfälle sowie die Transplantationsmedizin müssten adäquat finanziert sein.
  • Die Anzahl der MDK-Abrechnungsprüfungen müsse von elf auf drei Prozent aller Krankenhausfälle reduziert werden.
  • Die Kosten der prä- und poststationären Versorgung müssten im Vergütungssystem abgebildet werden.

Die gegenwärtig gesetzlich verpflichtende Einführung eines Fallpauschalensystems für die Psychiatrie und Psychosomatik müsse ausgesetzt werden. Als Grund nennt die Bundesärztekammer die mangelnde Aussagekraft der vorhandenen ICD-10-GM- und OPS-301-Kodierungen.

Stattdessen müsse in Modellvorhaben mit freiwillig teilnehmenden Krankenhäusern ein validiertes System aufwandsrepräsentativer Diagnosen und Prozeduren entwickelt werden.

Für eine Reform der Investitionsfinanzierung fordert die Bundesärztekammer eine verbindliche Beteiligung des Bundes. Notwendig sei ein "nationaler Kraftakt", um dauerhaft jährlich mindestens sechs Milliarden Euro für Neubauten und Modernisierungen investieren zu können. Gegenwärtig sind es weniger als drei Milliarden Euro.

Die BÄK schlägt vor, eine Anfang der 1990er Jahre nach der Wiedervereinigung zur Sanierung der Kliniken in den neuen Bundesländern geschaffene Regelung (Artikel 14 Gesundheitsstrukturgesetz) als Vorlage zu nutzen.

Danach erhielten die Kliniken im Osten über Jahre hinweg einen Investitionskostenzuschlag. Auf diesem Weg soll der Bund den Ländern helfen, dass diese ihren Investitionsverpflichtungen nachkommen können.

Ein weiteres Positionspapier hat die Bundesärztekammer zur qualitätsorientierten Krankenhausplanung vorgelegt. Darin werden allerdings keine Aussagen zu dem von der Koalition geplanten Qualitätsinstitut und dessen Aufgaben gemacht. Skeptisch äußert sich die Bundesärztekammer zur Funktion des Wettbewerbs: Der habe in den letzten Jahren "Züge unproduktiver und ruinöser Konkurrenz" angenommen.

Neben einer ausreichenden und bedarfsgerechten Investitionsfinanzierung soll die Krankenhausplanung vor allem auf Strukturqualität ausgerichtet sein.

Kriterien dafür sind:

  • Fachärztliche Expertise, die sich auch in Befugnissen zur Weiterbildung ausdrückt und die in ausreichendem Maße - auch außerhalb der regulären Dienstzeit - zur Verfügung steht.
  • Komplementarität und Kooperation: Maßstäbe dafür sind interdisziplinäre Zusammenarbeit sowie die Fähigkeit, intersektorale Behandlungsabläufe zu organisieren.
  • Personelle und technische Ausstattung sowie - in manchen Versorgungsbereichen mögliche - Aussagen zu Prozessabläufen.

(HL)

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