BGH entscheidet über Bestechlichkeit von Ärzten

KARLSRUHE (mwo). Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe will am Freitag seinen Beschluss zur Bestechlichkeit von Ärzten veröffentlichen. Die mit Spannung erwartete Entscheidung soll klären, ob Ärzte deswegen belangt werden können.

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In einem der Streitfälle geht es um Verordnungsprovisionen von insgesamt über 10.000 Euro. Eine Strafverfolgung wegen Bestechlichkeit setzt voraus, dass Ärzte als "Amtsträger" oder "Beauftragte" der Krankenkassen gelten.

Der Dritte und der Fünfte Strafsenat des BGH waren sich darüber bislang nicht einig. Daher mussten sie sich im "Großen Senat für Strafsachen" einigen.

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