BGH erleichtert Modernisierung von Wohnungen

KARLSRUHE (mwo). Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Vermietern die Modernisierung von Häusern und Wohnungen erleichtert. Die Ankündigung gegenüber den Mietern muss "ein realitätsnahes Bild" der geplanten Maßnahme vermitteln, nicht aber sämtliche Details enthalten, so der BGH in Karlsruhe.

Veröffentlicht:

Im Streitfall wollte eine Hauseigentümergemeinschaft in München auf der Westseite Balkone anbringen. Die Eigentümer einer vermieteten Wohnung informierten hierüber ihren Mieter: Der Anbau werde voraussichtlich sechs Wochen dauern, davon fünf Tage in der Wohnung, um Heizungs- und Stromleitungen zu verlegen.

Weiter teilten die Vermieter den voraussichtlichen Baubeginn und die nach Abschluss der Arbeiten zu erwartende Mieterhöhung mit. Der Mieter wollte den Umbau nicht akzeptieren. Er meint, er sei nicht ausreichend informiert worden und forderte unter anderem einen Bauplan.

Nicht jede Einzelheit muss genauer beschrieben werden

Wie nun der BGH entschied, muss er die Modernisierung aber dulden. Die Pflicht, Modernisierungen anzukündigen, gehe nicht so weit, dass der Vermieter "jede Einzelheit" der Arbeiten genau beschreiben müsse.

Die örtlichen Gegebenheiten der Wohnung seien dem Mieter ja bekannt. Es reiche daher, zu beschreiben, wie sich die Wohnung verändern soll und wie sich dies "auf den zukünftigen Mietgebrauch und die zu zahlende Miete auswirkt".

Az.: VIII ZR 242/10

Schlagworte:
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Verbändeanhörung im Ministerium

Lauterbach will mit Klinikreform endlich ins Kabinett

Praxiseinrichtung

Licht an! Die richtige Beleuchtung in der Arztpraxis

Lesetipps
Die Allianz Chronisch Seltener Erkrankungen warnt, die geplante Klinikreform bilde die besondere Situation für die Behandlung von Menschen mit seltenen Erkrankungen nicht ausreichend ab.

© Frank Molter / dpa

Sieben-Punkte-Papier mit Forderungen

ACHSE beklagt: Seltene Erkrankungen bei Klinikreform nicht berücksichtigt