Sofortüberweisung

BGH stärkt Verbraucher beim Internethandel

Veröffentlicht:

KARLSRUHE. Eine Sofortüberweisung als einzige kostenlose Zahlungsmöglichkeit bei Onlinegeschäften ist unzulässig. Das entschied jüngst der Bundesgerichtshof (Az.: KZR 39/16). Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte einen Online-Anbieter von Reisen auf Unterlassung verklagt, der als vorgeschriebene kostenlose und zumutbare Zahlungsmöglichkeit (nach Paragraf 312a BGB) nur die Sofortüberweisung angeboten hatte. Eine Kreditkartenzahlung sollte 12,90 Euro extra kosten. Eine Sofortüberweisung, die über einen externen Dienstleister abgewickelt wird, ist laut BGH-Kartellsenat unzumutbar, weil ein Bankkunde dabei in der Regel gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen seiner Bank verstößt. Die untersagen nämlich die Eingabe von PIN und TAN, die für Onlineüberweisungen genutzt werden, außerhalb von vereinbarten Websites. Verstößt ein Kunde dagegen, soll er für einen möglichen Schaden voll haften. "Ein Zahlungssystem, das einem erheblichen Teil der Kunden ein vertragswidriges Verhalten abverlangt, ist als einzige unentgeltliche Zahlungsmöglichkeit ... nicht zumutbar", schrieben die Richter in dem Urteil.

Das Landgericht Frankfurt hatte im Sinne der Verbraucherzentrale geurteilt, das Oberlandesgericht hatte die Klage in zweiter Instanz abgewiesen.(dpa)

Schlagworte:
Mehr zum Thema

Stellungnahme zum Medizinforschungsgesetz

Bundesrat lehnt vertrauliche Erstattungsbeträge ab

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Interview

„Weniger Kunststoff, weniger Verpackungsmüll bei Impfstoffen“

Antidiabetika senken MPN-Risiko

Weniger myeloproliferative Neoplasien unter Metformin

Lesetipps