Versandapotheken

BGH verschiebt Urteil zu Rabatten

Dürfen ausländische Apotheken deutschen Kunden Rx-Rabatte gewähren? Das wird der BGH erst Ende Februar entscheiden.

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KARLSRUHE. Der Bundesgerichtshof hat sein für Mittwoch angekündigtes Urteil über Rabatte von EU-Internetapotheken auf rezeptpflichtige Arzneien auf die letzte Februarwoche verschoben. Das Gericht will die Entscheidung am 26. Februar bekanntgeben, teilte das höchste deutsche Strafgericht in Karlsruhe mit.

Dem BGH liegen mehrere Klagen gegen deutsche und ausländische Apotheken vor. Das Gericht will klären, ob oder in welcher Form Rabatte trotz des gesetzlichen Verbotes von 2012 auch für ausländische Versandapotheken, die deutsche Kunden beliefern, noch möglich sind. Die Klagen stammen aus der Zeit, bevor dieses Verbot in Kraft getreten war.

Die Kläger, darunter etwa der Bayerische Apothekerverband (BAV), erhoffen sich von der Entscheidung absolute Rechtssicherheit. Auch offene Fragen zum Verkauf von im Ausland bestellten Medikamenten in deutschen Apotheken sollen noch geklärt werden. Gründe für die Verschiebung teilten die Richter nicht mit. (dpa)

Az.: I ZR 120/09, I ZR 119/09, I ZR 79/09, I ZR 77/09

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