BSG schützt vermeintliche Versorgungsehen

KASSEL (mwo). Auch Sterbenskranke können lieben. Wenn sie dann heiraten, dürfen die Rententräger nicht einfach von einer Versorgungsehe ausgehen. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschieden.

Veröffentlicht:

Nach der 2002 in Kraft getretenen Neuregelung bekommen Hinterbliebene in der Regel nur dann eine Witwen- oder Witwerrente, wenn ihre Ehe zuvor länger als ein Jahr bestanden hat. Ausnahmen nach den Umständen des Einzelfalls sind aber möglich. Wie das BSG entschied, müssen im Streitfall die Rententräger deshalb auch die Motive der Hochzeit ergründen. So ausgelegt sei diese gesetzliche Verschärfung der Voraussetzungen für eine Witwenrente verfassungsrechtlich auch nicht zu beanstanden.

In dem konkret entschiedenen Fall hatte sich ein Paar 1973 zunächst scheiden lassen, dann im Mai 2003 - kurz nach einer Krebsdiagnose beim Mann - aber wieder geheiratet. Acht Monate später starb der Mann. Die Rentenkasse wie auch die Instanzgerichte unterstellten eine Versorgungsehe: Das Paar habe nur wieder geheiratet, um der Frau statt ihrer kargen eigenen Rente von 290 Euro eine Witwenrente von monatlich 1850 Euro zu sichern.

Dagegen sprach die Witwe von beiderseitiger Liebe. Sie habe deshalb ihren Mann pflegen wollen. Er habe sich aber nicht vorstellen können, dass sie ohne Trauschein zusammenleben. Nach dem Kasseler Urteil muss das Landessozialgericht Essen diesen Vortrag nun ernsthaft prüfen.

Az.: B 13 23/08 R

Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

143. MB-Hauptversammlung

Marburger Bund stellt sich geschlossen gegen Rechts

Lesetipps
Dr. Andreas Botzlar, 2. Vorsitzender des Marburger Bundes

© Porträt: Rolf Schulten | Hirn: grandeduc / stock.adobe.com

Podcast „ÄrzteTag vor Ort“

Klinikärzte in der Primärversorgung – kann das gehen, Herr Dr. Botzlar?