Elterngeld

BSG stärkt Rechte nach Fehlgeburt

Veröffentlicht:

KASSEL.Eine Fehlgeburt soll ein späteres Elterngeld nicht mindern, so das Bundessozialgericht (Az.: B 10 EG 9/15 R). Die Klägerin hatte im Herbst 2011 zum wiederholten Mal eine Fehlgeburt, wurde depressiv und konnte nicht arbeiten. Neun Monate später war sie erneut schwanger, ging wieder arbeiten und bekam ein Kind. Laut Gesetz wird Elterngeld am Einkommen der zwölf Monate vor der Geburt bemessen. Durch die Erkrankung verringerte sich der Anspruch der Klägerin. Hier könne die Frau aber verlangen, dass ein anderer Bemessungszeitraum angesetzt werde, heißt es. Eine Schwangerschaft gehe mit besonderen gesundheitlichen Risiken einher. Wer eine Fehlgeburt erlitten habe, dürfe nicht schlechter gestellt werden. (mwo/dpa)

Schlagworte:
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Interview zum 128. Deutschen Ärztetag

StäKo-Vorsitzender Herrmann: „Unsere Weiterbildungen sind überladen“

Lesetipps
Dr. Sonja Mathes sprach sich bei der Hauptversammlung des Marburger Bundes dafür aus, die Kolleginnen und Kollegen dabei zu unterstützen, die bald obligatorische Zeiterfassung für Ärzte an Unikliniken konsequent einzufordern.

© Rolf Schulten für die Ärzte Zeitung

143. Hauptversammlung des Marburger Bundes

MB-Delegierte: Elektronische Zeiterfassung an Unikliniken muss durchgesetzt werden

Dr. Andreas Botzlar, 2. Vorsitzender des Marburger Bundes

© Porträt: Rolf Schulten | Hirn: grandeduc / stock.adobe.com

Podcast „ÄrzteTag vor Ort“

Klinikärzte in der Primärversorgung – kann das gehen, Herr Dr. Botzlar?