Finanzen

Bafin erleichtert Eröffnung von Flüchtlingskonten

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FRANKFURT/MAIN. Angesichts von immer mehr Flüchtlingen in Deutschland hat die Finanzaufsicht Bafin Hürden für die Eröffnung eines Bankkontos beseitigt. Die Behörde hat die Vorgaben für Dokumente gelockert, mit denen Flüchtlinge hierzulande ein Bankkonto eröffnen können, berichtet das "Handelsblatt" (Mittwoch) unter Berufung auf ein Schreiben der Bafin an die Deutsche Kreditwirtschaft, die Dachorganisation der Bankenverbände.

Die Bafin bestätigte die Angaben. Bisher scheitere der Schritt häufig daran, dass das Geldwäschegesetz von Banken verlange, ihre Kunden genau zu kennen. Flüchtlingen fehlten jedoch oft Dokumente, die sie identifizieren. Nun erklärte die Bafin eine Reihe von Dokumenten deutscher Ausländerbehörden für akzeptabel, die nur noch Mindeststandards erfüllen müssten.

Chronische Überlastung der Behörden

Dazu gehörten "Duldungspapiere, die nicht als Ausweisersatz erteilt wurden".Die Finanzaufsicht begründet dies mit der "chronischen Überlastung" einzelner Behörden. Diese erstellten Bescheinigungen, die von der Form her nicht den Normen entsprächen. Ohnehin stellten die Behörden von Bundesland zu Bundesland - und zum Teil von Kommune zu Kommune - unterschiedliche Papiere aus.

Daher reichen ab sofort alle Dokumente zur Eröffnung eines Kontos aus, die den Briefkopf einer inländischen Ausländerbehörde haben sowie Identitätsangaben wie Name, Geburtsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit und Anschrift, ein Foto, das Siegel der Ausländerbehörde und die Unterschrift des Ausstellers.

Zugleich verfolgt die Bafin nach dem Schreiben, ein anders Ziel: "Es besteht ein übergeordnetes aufsichtsrechtliches Interesse im Rahmen der Bekämpfung der Geldwäsche, möglichst allen Flüchtlingen den Zugang zu einem Konto zu eröffnen, um die Entstehung unkontrollierter Bargeldströme zu verhindern." Darüber hinaus seien eine rasche Integration und die unbare Auszahlung von Sozialleistungen ohne eigenes Konto nicht möglich. (dpa)

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