Bank haftet nicht für Zertifikate
NEU-ISENBURG (reh). Inhaber von Zertifikaten, die im Rahmen der Finanzkrise große Verluste hinnehmen mussten und nicht rechtzeitig von ihrer Bank informiert wurden, sollten nicht allzu sehr auf Schadenersatz hoffen. So die Einschätzung der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei TILP Rechtsanwälte in Kirchentellinsfurt.
Denn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Az.: XI ZR 63/05) würden sich selbst bei Bestehen eines Beratungsvertrages "keine fortdauernden Überwachungs- und Beratungspflichten" der Bank hinsichtlich der von ihr empfohlenen Wertpapiere ergeben. Laut einem anderen BGH-Urteil aus 1993 (Az.: XI ZR 12/93) sei es sogar fraglich, ob Anleger darüber aufzuklären sind, dass ein Emittent auch einmal pleite gehen kann.