Bei verspätetem Flug gibt es Geld zurück

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LUXEMBURG (mwo). Bei Flugverspätungen ab drei Stunden erhalten Passagiere jetzt eine Ausgleichszahlung. Mit einem kürzlich verkündeten Urteil wandte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entsprechende Regelungen für annullierte Flüge nämlich auch auf Verspätungen an.

Bei starken Verspätungen seien die Fluggäste in einer vergleichbaren Situation, erklärte der EuGH zur Begründung. Eine Ungleichbehandlung sei daher nicht gerechtfertigt.

Az.: C-402/07 und C-432/07

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