Versicherungstipp

Beifahrer bei Kfz-Haftpflicht nicht voll abgesichert

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Bei einem Autounfall bekommen Mitfahrer nicht unbedingt ihren vollen Schaden erstattet. Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers muss nicht für Schäden an Wertgegenständen aufkommen, die ein Mitfahrer transportiert hat.

Darauf weist die Arag hin. Zwar haftet die Kfz-Police eines Unfallverursachers grundsätzlich für Schäden, die Mitfahrer bei einem Unfall erleiden. Allerdings greift der Schutz nicht bei Sachen, die "üblicherweise nicht mitgeführt werden".

Das ist in den Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung geregelt. Darunter fallen nach einem Urteil des Landgerichts Erfurt etwa Laptops.

Das Gericht wies die Klage eines Beifahrers ab, dessen Gerät bei einem Unfall zu Bruch gegangen war. Abgesichert seien Wertgegenstände, die typischerweise von Mitfahrern am Körper getragen werden.

Dazu zählen Brillen, die Kleidung, die Brieftasche, Handys oder Smartphones. Bei Fahrten mit Bus und Taxi umfasst der Schutz Dinge des persönlichen Bedarfs, wie Reisegepäck oder Proviant. (tau)

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