Physio & Co

Beihilfe soll zweistufig steigen

Die Heilmittelerbringer freuen sich über absehbar höhere Erstattungssätze der Beihilfe.

Veröffentlicht:

KÖLN. Der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) zeigt sich überwiegend zufrieden mit den neuesten Änderungsvorhaben zur Beamten-Beihilfe. Der vom Bundesinnenministerium vorgelegte Entwurf einer 8. Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung sehe unter anderem eine zweistufige Erhöhung der beihilfefähigen Höchstbeträge für Heilmittel vor, wie sie in der Anlage 9 der Bundesbeihilfeverordnung aufgelistet sind. Zum Inkrafttreten der Änderungsverordnung sei mit einer Anhebung der Höchstbeträge um 20 Prozent zu rechnen, erläuterte ein Verbandssprecher. Eine weitere Erhöhung der Heilmittel-Höchstbeträge um zehn Prozent sei zum 1. Januar 2019 geplant.

Zudem werde das Leistungsverzeichnis überarbeitet, heißt es weiter. Beispielsweise würden zur Ergotherapie Beratungsleistungen und Belastungserprobung hinzukommen. Zur Physiotherapie werde es künftig eine Leistungsposition zur Befundung sowie eine zur Palliativversorgung geben; der Leistungsbereich "Podologische Therapie" werde gar um fünf Positionen zur Nagelspangenbehandlung ergänzt.

Rundum glücklich ist der Dachverband der Heilmittelerbringer mit den jüngsten Reformplänen zur Beihilfe dennoch nicht. Denn der Entwurf werte die krankengymnastische Einzelbehandlung ab. Bisher gab es dafür keine Zeitvorgabe, künftig sollen es 30 Minuten sein. Wobei der bisherige Erstattungssatz (19,50 Euro) unverändert bleibt. Der Betrag werde zwar wie alle anderen Höchstbeträge auch erhöht, nicht jedoch der neuen Zeitvorgabe angepasst. "Der Erstattungssatz läge damit – sicher ungewollt – unter den Sätzen der GKV", moniert der Verband und fordert Nachbesserung. Entweder sei der Erstattungssatz für die Einzelbehandlung prinzipiell höher anzusetzen. Oder die Zeitvorgabe müsste gesenkt werden. Letzteres, so der SHV, "läge allerdings nicht im Interesse der Patienten, die bei 30 Minuten eine bestmögliche Therapie erhalten können". (cw)

Mehr zum Thema

Arzneimittelpolitik

Pharmagroßhandel fordert Anspruch auf Belieferung

Cannabisfreigabe

Bundestag berät Gesetz zu THC-Grenzwert am Steuer

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Will mehr Spezialisierung der Kliniken: Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) am Mittwoch vor der Bundespressekonferenz.

© Kay Nietfeld/dpa

Kabinett beschließt Reformgesetz

Lauterbach: Klinikreform rettet zehntausende Menschenleben

„Unsere Ergebnisse ziehen die herkömmliche Ansicht in Zweifel, wonach das Belastungs-EKG eine hohe Rate falsch positiver Befunde produziert“, bilanzieren die Studienautoren. (Symbolbild)

© Photographee.eu / stock.adobe.com

Studie bescheinigt hohe Spezifität

Feiert das Belastungs-EKG ein kardiologisches Comeback?

Es zeichne sich ab, so Professorin Anne Letsch vom Onkologischen Zentrum Campus Kiel des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein, dass das biologische Geschlecht, aber auch Gender als soziales Rollenkonstrukt, an vielen Stellen Krebs und Krebsversorgung beeinflussen.

© [M] lera_efremova / stock.adobe.com

Gendermedizin in der Onkologie

Den geschlechtsspezifischen Unterschieden bei Krebs auf der Spur